
Übereinstimmungserklärung der Ausführung von Planziegel-Mauerwerk im Tauchverfahren
Nach Vorgabe des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) ist für den Auftrag von Dünnbettmörtel im Tauchverfahren von der ausführenden Firma zur Bestätigung der Übereinstimmung der Bauart mit der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Übereinstimmungserklärung gemäß Musterordnung (MBO) abzugeben. Die Übereinstimmungserklärung ist dem Bauherrn zur Aufnahme in die Bauakte auszuhändigen und dem DIBt und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzuzeigen. Unter den folgenden Links bietet die THERMOPOR GmbH erläuternde Informationen sowie ein Formblatt zur Erklärung der Übereinstimmung an.