Bayerisches Wohnungsbauprogramm - Mietwohnraum

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Investor (Unternehmen oder Privatperson) bei der Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Die Schaffung von Mietwohnraum kann an eine Förderung durch den Neubau von Mehrfamilienhäusern, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden oder beispielsweise dem Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung (Ersterwerb) geknüpft werden. Die Förderhöhe ist abhängig von den Aspekten der energetischen Umsetzung sowie der Nachhaltigkeit und ist im Einzelfall mit den zuständigen Bezirksregierungen in Bayern zu klären. Je nach Förderungsszenario können Darlehen, ergänzende Zuschüsse sowie Zusatzförderungen beantragt werden.

 
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