Führende Persönlichkeiten wie Politiker, aber auch Wachen und Sicherheitsdienste sind ständig der Gefahr eines Angriffes ausge-setzt. Die Gebäude, in denen diese Personen leben und arbeiten, müssen daher dem Beschuss mit Handfeuerwaffen Stand halten. Das gleiche gilt für Tresorräume von Banken, Justizvollzugsanstal-ten, Schießstände und zunehmend für prominente Privatpersonen. Um die Beschusssicherheit von Ziegelwänden nachzuweisen, ließ die Ziegelindustrie jetzt ihre Ziegel beim Beschussamt Ulm der Landesgewerbeanstalt Baden-Württemberg prüfen. Das Ergebnis der Wandprüfung: Thermopor-Ziegelwände genügen den Anforderungen der höchsten Beschussklasse FB 7.
Grundlage der Prüfungen war die europäische Norm DIN EN 1522. Sie verlangt, dass eine Wand zwanzig Schüsse aus 10 Meter Entfer-nung, konzentriert auf einen Quadratmeter Wandfläche aushält. Drei Schüsse auf eine kleine Kreisfläche mit zehn Zentimeter Durchmes-ser simulieren konzentriertes Feuer. Die Prüfer untersuchten an-schließend gezielt den Widerstand der Stoß- und Lagerfugen sowie der Ziegelstege. Die Ergebnisse können sich sehen lassen: 240 mm dickes Mauerwerk aus Füllziegeln, z.B. THERMOPOR PFz nach bauaufsichtlicher Zulassung Z-17.1-559 erfüllte die Anforderungen der höchsten Beschussklasse FB 7 - NS. Sie hielten Geschosse ohne Splitterabgang auf der Rückseite aus, die sogar eine 28 mm dicke Stahlplatte aus St 37 durchschlagen.
Die genauen Prüfergebnisse sind im Prüfbericht Nr. S 040159 02 bis 06 des Beschussamtes Ulm vom Dezember 2004 dokumentiert. Wie beschusssicher Wände aus Thermopor Ziegeln sind, zeigt neben-stehende Tabelle.
Weitere Informationen erhalten
Sie bei den THERMOPOR-Ziegelwerken oder direkt bei THERMOPOR. Ansprechpartner
ist Reinhold Heigl: Tel. 0731-966940; Fax: 0731-63053;
Abdruck honorarfrei,
Beleg erbeten
Beschusssicherheit von Ziegelwänden
Beschuss- klasse |
Waffe Kaliber |
erforderliche Wanddicke in mm |
Ziegelart |
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FB 1 |
Büchse 22 LR |
115 |
HLzB 12 - 0,8
PHLzB 12 - 0,8
z.B. nach bauaufsichtlicher Zulassung
Z-17.1-522 (THERMOPOR PHLz)
und Z 17.1-843 (THERMOPOR PHLz BW) |
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FB 2 |
Faustfeuerwaffe 9 mm Para |
115 |
HLzB 12 - 1,2 |
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FB 4 |
Faustfeuerwaffe 0,357 magnum |
175 |
HLzB 12 - 1,2
PHLzB 12 - 0,8
z.B. nach bauaufsichtlicher Zulassung
Z-17.1-522 (THERMOPOR PHLz)
und Z 17.1-843 (THERMOPOR PHLz BW) |
Faustfeuerwaffe 0,44 magnum |
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FB 5 |
Büchse
5,56*45 |
175 |
SFz 12 - 0,8
verfüllt mit Beton C 12,5/15
z.B. nach bauaufsichtlicher Zulassung
Z-17.1-559 (THERMOPOR PFz) |
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FB 6 |
Büchse
5,56*45 |
175 |
Büchse
7,62*51 |
175 |
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FB 7 |
Büchse
7,62*51 |
240 |
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Ziegelwand nach dem Beschuss
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