Brandschutztechnische Eigenschaften von Ziegelmauerwerk mit Zusatzdämmung
(AMz-Bericht 7/1997)Einleitung
Im Geschoßwohnungsbau kommen in der letzten Zeit auch Außenwandkonstruktionen aus
Ziegelmauerwerk in den Wanddicken 175 bzw. 240 mm mit Zusatzdämmung zum Einsatz.
Dieser Bericht gibt eine Übersicht über die brandschutztechnischen Eigenschaften
dieser Konstruktionen.
Brandschutztechnische Bewertung von Zusatzdämmungen
Die deutsche Brandschutznorm DIN 4102-4 /1/ unterscheidet zwischen nichtbrennbaren
Zusatzdämmungen (Baustoffklasse A, z.B. Mineralfaser-Platten) und brennbaren
Zusatzdämmungen (Baustoffklasse B, z.B. Polystyrol-Hartschaum). Eine Dämmung aus
nichtbrennbaren Baustoffen darf nach DIN 4102-4 wie eine Putzschicht
angesetzt werden.
Wände mit brennbarer Dämmschicht werden in DIN 4102-4 dagegen wie unverputzte
Wände eingestuft. Ein brandschutztechnisch wirksamer Putz schützt das Ziegelmauerwerk
zusätzlich daher sind die aus Brandschutzgründen erforderlichen Wanddicken von
verputztem Mauerwerk meist geringer als bei unverputztem Mauerwerk.
Tabelle 1: Brandschutztechnisch wirksame Bekleidungen von Mauerwerk nach DIN 4102-4, Abs. 4.5.2.10
Brandschutz-Anforderungen an Ziegelaußenwände mit Zusatzdämmung
Bauaufsichtlich wird nach den Anforderungen
Brandwände aus Ziegeln
An Brandwände werden technisch und auch bauaufsichtlich die höchsten Anforderungen
gestellt. Brandwände dürfen nach den Landesbauordnungen nur aus nichtbrennbaren Baustoffen
hergestellt werden.
Zusatzgedämmte Brandwände müssen also immer mit nichtbrennbaren
Dämmstoffen der Baustoffklasse A bekleidet werden.
Erforderliche Mindestdicke von Brandwänden aus Ziegeln
Brandwände aus Ziegelmauerwerk müssen nach DIN 4102-4 und neueren Prüfzeugnissen des IBMB Braunschweig die in der Tabelle 2 angegebenen Mindestwanddicken aufweisen. Die Prüfzeugnisse können bei der Arge Mauerziegel, Schaumburg-Lippe-Str. 4, 53113 Bonn bezogen werden.
Tabelle 2: Einschalige Brandwände aus Ziegelmauerwerk innenseitig verputzt mit nichtbrennbarer Außendämmung
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Mauerwerk aus Ziegeln nach |
erforderliche Mindest- Wanddicke d in mm |
| DIN 105-1 | 1751) |
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DIN 105-2 HLz B Þ>=0,9 |
1751) |
|
DIN 105-2 HLz W Þ>=0,8 |
2402) |
Feuerbeständige Wände aus Ziegeln (F 90)
Die Anforderungen an feuerbeständige Wände sind geringer als an Brandwände. Daher sind die erforderlichen Wanddicken für F 90-Konstruktionen meist geringer als für Brandwände.
Erforderliche Mindestdicke von zusatzgedämmten F 90-Wänden aus Ziegeln
Die erforderlichen Wanddicken für feuerbeständige Ziegelwände mit nichtbrennbarer Zusatzdämmung (Baustoffklasse A) enthält die Tabelle 3.
Tabelle 3: Einschalige Wände aus Ziegelmauerwerk
Feuerwiderstandsklasse F 90
Ausnutzungsfaktor = 1,0
innenseitig verputzt mit nichbrennbarer Außendämmung (F 90-A)
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Mauerwerk aus Ziegeln nach |
erforderliche Mindest- Wanddicke d in mm |
| DIN 105-1 | 1151) |
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DIN 105-2 HLz A und B Þ>=0,8 |
1151) |
|
DIN 105-2 HLz W Þ>=0,8 |
240 |
Gebäudeabschlußwände dürfen bei Gebäuden geringer Höhe mit <= 2 Wohneinheiten in der offenen Bauweise als öffnungslose (d.h. raumabschließende) feuerbeständige Wände unter Verwendung von brennbaren Zusatzdämmungen ausgeführt werden.
Tabelle 4: Einschalige raumabschließende Wände aus Ziegelmauerwerk
Feuerwiderstandklasse F 90
Ausnutzungsfaktor = 1,0
unverputzt ( F 90-A) oder innenseitig verputzt mit brennbarer Außendämmung (F 90-AB)
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Mauerwerk aus Ziegeln nach |
erforderliche Mindest- Wanddicke d in mm |
| DIN 105-1 | 1751) |
|
DIN 105-2 HLz A und B Þ>=1,0 |
2402) |
Zusammenfassung
Ziegelaußenwände erfüllen auch mit brennbarer Zusatzdämmung bereits in der aus statischer und schallschutztechnischer Sicht empfehlenswerten Mindestwanddicke d = 240 mm die brandschutztechnischen Anforderungen für feuerbeständige Wände ( F 90-AB). Brandwände müssen grundsätzlich aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Literatur
/1/ DIN 4102-4; 03.94; Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
/2/ Hahn, C.: Mauerwerk nach DIN 4102-4, Ausgabe 1994. Berlin, Ernst & Sohn, In: Mauerwerk-Kalender 22 (1997), S. 531-565
Bild 1: Anordnung von Brandwänden an Grundstücksgrenzen (Beispiele) aus /2/
Dr. My-AMz, September 1997