Brandverhalten von Wänden mit Zusatzdämmung aus Polystyrol-Hartschaum
(AMz-Bericht 3/1997)Einleitung
Im Geschoßwohnungsbau werden neben den bewährten einschaligen Mauerwerkkonstruktionen
zunehmend zusatzgedämmte Wandkonstruktionen eingesetzt.
Aus Kostengründen werden die Zusatzdämmungen häufig aus
brennbaren Materialien (z. B. Polystyrol - Hartschaum) hergestellt.
DIN 4102-4 enthält Aussagen zum Brandverhalten solcher Konstruktionen.
Bauteile mit Zusatzdämmungen aus brennbaren Baustoffen werden grundsätzlich
wie unverputzte Bauteile behandelt.
Brennbare Zusatzdämmungen können jedoch eine erhebliche Steigerung
der maßgeblichen Brandlast ergeben.
Zudem ist die Verhinderung einer vertikalen Brandausbreitung bei solchen
Konstruktionen zu beachten.
In einem orientierenden Brandversuch nach DIN 4102-2 wurde in /1/ die
Feuerwiderstandsdauer einer nichttragenden zusatzgedämmten Wandkonstruktion untersucht.
Wesentliche Kriterien zur Einstufung von Bauteilen in Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2
Untersuchter Prüfkörper
In /1/ wurde eine nichttragende, 115 mm dicke Wand aus Kalksand-Lochsteinen
KSLR-12-1,4-8DF (115) nach DIN 106 mit Normalmörtel der Mörtelgruppe II in den
Lagerfugen und unvermörtelten Stoßfugen untersucht.
Auf der Feuerseite war ein Wärmedämmverbundsystem aus 100 mm dicken
Wärmedämmplatten W nach DIN 18 164-1 (Polystyrol-Hartschaum PS 15 SE) appliziert.
Die feuerabgewandte Seite blieb unverputzt. Diese hinsichtlich des Durchgangs
von Rauchgasen sicherlich sehr ungünstige Ausführung wurde gewählt, um die
Auswirkung von Dünnputzen auf das Brandverhalten von zusatzgedämmten
Konstruktionen abzuschätzen.
Zusammengefaßte Versuchsergebnisse
Die untersuchte Konstruktion erfüllte die Anforderungen der DIN 4102-2
an die Feuerwiderstandsklasse F 90.
Die Einstufung der DIN 4102-4 für eine solche unverputzte Wandkonstruktion
(Feuerwiderstandsklasse F 120) wurde, vermutlich aufgrund der erhöhten
Brandlast durch das brennbare Wärmedämmverbundsystem, nicht erreicht.
Die erreichte Feuerwiderstandsdauer betrug 95 min. Kriterium hierbei war
die Überschreitung der maximal zulässigen Temperaturerhöhung von 180 K
im Bereich der offenen Stoßfugen. Da die nach DIN 4102-2 erforderliche
zweite Brandprüfung nicht erfolgte, ist die Prüfung in /1/ als orientierende
Brandprüfung zu bewerten.
Bereits nach 5 Prüfminuten erfolgte ein sehr starker Austritt von
kalten Schwelgasen. Kritisch ist hierbei insbesondere der Kohlenmonoxid-Gehalt,
die ebenfalls freiwerdenden Monostyrole liegen meist nur in unkritischen
Konzentrationen vor.
Diese Gase traten i. w. auf der feuerabgewandten Seite, d. h. der
Innenraumseite aus, da infolge des Kunstharz-Oberputzes des
Wärmedämmverbundsystems ein Überdruck zwischen Wand und Kunstharzputz
auf der Feuerseite entstand.
Schlußfolgerungen
Bei Verwendung von Zusatzdämmungen auf Mauerwerk sollten folgende Randbedingungen beachtet werden:
Foto: Brandversuch Zeitpunkt 5:00 min.
Literatur
/1/ LGA Bayern; Prüfungsbericht Nr. MB 5600275 vom 18.03.1997; Nürnberg.
Mai 1997
Dr.My-GdJ-AMz